Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
das Land Baden-Württemberg hat zum 12.01.2022 neue Corona-Regeln inkl. der Absonderungspflicht erlassen. Zur ausführlichen Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.
Grundsätzlich bleiben die Regeln der Alarmstufe 2 zunächst bestehen. Die Quarantäne- Regeln wurde vereinfacht. Hier ein Auszug:
“Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:
- Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
- Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.
Für Kontaktpersonen gilt:
- Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
- Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
- Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
- Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.”
Mit freundlichen Grüßen
Florian Rupp