Weihnachtsferien: 3G-Regel gilt auch für Schülerinnen und Schüler
In den offiziellen Schulferien, also in den anstehenden Weihnachtsferien, unterliegen auch Schülerinnen und Schüler der 3G-Regel. Die Befreiung durch Vorlage des Schülerausweises ist nicht möglich, da in den Ferien keine Tests in der Schule stattfinden – es muss ein negatives Testergebnis über ein Testzentrum (oder vergleichbar) vorgelegt werden, sofern kein Nachweis über Impfung oder Genesung erbracht wird.