Hausordnung der Anna- Essinger- Schulen
Wir verstehen uns als eine moderne Schule und benötigen für unser tägliches
Zusammenleben eine praktikable, auf unsere Schule zugeschnittene
Vereinbarung für den Umgang miteinander. Damit wollen wir die
Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass …
– alle am Schulleben beteiligten Personen entsprechend unserem
Leitbild respektvoll miteinander umgehen,
– im gesamten Schulbereich die Unfallgefahr minimal ist,
– der Unterricht mit hoher Qualität störungsfrei stattfinden kann und
– wir mit unserem Schulgebäude und mit Energie schonend umgehen.
Sicherheit
1. Bei Feueralarm wird geprüft, ob die Fluchtwege frei sind. Wenn nein, verbleiben die Schülerinnen und Schüler
mit der Lehrperson im Klassenzimmer und machen sich bemerkbar. Wenn ja, verlassen die Schülerinnen und
Schüler gemeinsam mit der Lehrperson das Schulgebäude. Der Fluchtweg ist in jedem Klassenzimmer
ausgehängt. Beim Verlassen des Gebäudes ist den Pfeilen zu folgen. Die Taschen verbleiben im
Klassenzimmer. Die Lehrperson nimmt das Tagebuch mit und kontrolliert am ausgewiesenen Sammelpunkt,
ob alle Schülerinnen und Schüler da sind. Während Pausen/Hohlstunden begeben sich die Schülerinnen und
Schüler selbständig zu diesem Sammelpunkt.
2. Bei Unfällen informieren Schülerinnen und Schüler sofort eine Lehrperson oder das Sekretariat. Im Sekretariat
können die Schulsanitäter (bitte nur bei schwerwiegenderen Verletzungen) über Funk gerufen werden.
3. Wir unterlassen alle Dinge, die uns selbst oder andere in Gefahr bringen bzw. in ihrer Freiheit und
Selbstbestimmung einschränken.
Insbesondere sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt:
a. das Mitbringen gefährlicher Gegenstände aller Art,
b. das Rauchen, der Konsum alkoholhaltiger Getränke und Nahrungsmittel, E– Zigaretten und sonstiger
Rauschmittel
c. das Betreten der Dachflächen,
d. das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonmitschnitten ohne Einwilligung der Betroffenen und
der Schulleitung oder der zuständigen Lehrkraft,
e. Salti und andere gefährliche Sprünge auf der Trampolinanlage,
f. das Werfen von Schneebällen sowie das Bauen und Benutzen von Rutsch– und Schlitterbahnen,
4. In Fachräumen, Lehrerzimmern und naturwissenschaftlichen Sammlungen dürfen sich Schülerinnen und
Schüler nur in Begleitung von Lehrpersonen aufhalten.
5. Am Vormittag dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 das Schulgelände nicht verlassen.
In der Mittagspause benötigen die Schülerinnen und Schüler der Realschule auf Antrag der Eltern die
Genehmigung der Schule für das Verlassen des Geländes. Grundsätzlich erlischt dabei während der regulären
Unterrichtszeit (einschließlich Mittagspause) der schulische Versicherungsschutz.
Ordnung, Sauberkeit und Zusammenleben an der Schule
6. Schülerinnen und Schüler geben Lehrpersonen beider Schulen bereitwillig Auskunft über ihre Identität (Name,
Klasse).
7. Wir finden uns rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn vor dem jeweiligen Klassenzimmer ein und betreten dieses,
sofern geöffnet. Sollte die Lehrperson nicht anwesend sein, so verhalten die Schülerinnen und Schüler sich
leise und benachrichtigen nach spätestens 10 Minuten das Sekretariat.
8. Während der Unterrichtszeiten (auch in den Pausen) verhalten wir uns auf den Fluren ruhig, so dass Klassen
in den Unterrichtsräumen nicht gestört werden. Daher sind Aktivitäten wie Ball spielen, Roller, Inliner,
Skateboard o. ä. fahren und Fangen spielen nur außerhalb des Unterrichtsgebäudes erlaubt.
9. Die Verwendung sämtlicher elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler ist im Schulgebäude
untersagt, es sei denn während des Unterrichts, wenn es von der Lehrperson ausdrücklich erlaubt wurde. Bei
Zuwiderhandlungen können Handys etc. bis Unterrichtsende eingezogen werden und müssen an der
Realschule von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
10. Beim Verlassen des Klassenzimmers räumen wir auf, schließen die Fenster und schalten das Licht aus. Nach
Unterrichtsende wird aufgestuhlt. Die Klassenzimmer werden in der grünen Pause, in der Mittagspause und
nach Unterrichtsende abgeschlossen, in der Realschule zusätzlich während der 10–Minuten–Pause.
Für die Realschule gilt zusätzlich: Aus ökologischen und hygienischen Gründen dürfen im Schulgebäude
Pizzen, Salate, Eis, u. ä. sowie Getränke in Tetrapacks nur in der kleinen Mensa konsumiert werden. Der
Konsum von Energy Drinks sowie von Kaugummis, Chips u.ä. ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
11. Fahrräder werden in den überdachten Fahrradständern und Fahrradboxen abgestellt.
12. In der 20– Minuten Pause (grüne Pause) halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf.
Allgemeines
13. Das Schulgebäude ist von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
14. Schulfremde dürfen sich nicht im Schulgebäude aufhalten. Besucher melden sich im Sekretariat an.
15. Pausenverkäufe und Veranstaltungen in der Schule müssen von der Schulleitung genehmigt werden und
dem Hausmeister muss rechtzeitig Bescheid gegeben werden.