Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
vor wenigen Tagen erreichte uns ein Schreiben des Kultusministeriums. Darin heißt es:
„Deshalb eröffnen wir im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schüler*innen in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Für die Beurlaubung gelten folgende Regelungen:
- Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten bzw. von der/dem volljährigen Schüler*in schriftlich angezeigt.
- Die Schule muss die Beurlaubung nicht ausdrücklich verfügen, sie soll der/dem Schüler*in aber für die Zeit der Beurlaubung Arbeitsaufträge erteilen und, soweit erforderlich, entsprechende Materialien (analog oder digital) zur Verfügung stellen.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die/der Schüler*in die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt.
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d. h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
- Die Schüler*innen gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlubungszeitraum als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).“
Für die Umsetzung an unserer Schule bedeutet dies:
- Der Unterricht findet vom 20. bis 22. Dezember 2021 nach Plan statt. Auch geplante Klassenarbeiten werden nach Maßgabe der Fachlehrkraft geschrieben.
- Am Montag und Mittwoch wird wie gewohnt getestet.
- Anträge auf Beurlaubungen (Formular s. unten) für eine selbst gewählte Quarantäne zu Hause bitten wir bis spätestens Donnerstag, 16. Dezember 2021 an die Klassenlehrkräfte zu geben. Wie bei anderen Beurlaubungen ist ein handschriftlich unterschriebener Antrag (gerne das Formular anbei, möglichst als Brief, aber auch als Foto per E-Mail oder Messenger) einzureichen. Bitte tragen Sie neben Name und Klasse Ihres Kindes als Zeitraum 20.-22.12.2021 und als Grund „Freiwillige Quarantäne“ ein. Nach fristgerechtem Eingang des Antrags bei der Klassenlehrkraft erhalten Sie als Eltern keine Bestätigung – die Beurlaubung erfolgt automatisch.
- Die Fachlehrer/innen entscheiden, ob sie den Unterricht streamen oder Aufgaben über unsere Lernplattform zur Verfügung stellen. Diese Aufgaben können im Beurlaubungszeitraum kontrolliert und nach den üblichen Grundsätzen benotet werden.
- Wenn ein/e Schüler*in beurlaubt ist, darf sie/er für Klassenarbeiten die Quarantäne nicht verlassen. Über Nachschrift und Termin entscheidet die Lehrkraft.
Weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung. Ich bitte Sie deshalb darum, Schüler*innen, die sich impfen lassen wollen, für die Teilnahme an Impfungen zu beurlauben, falls deren Impftermine mit dem Schulbesuch zeitlich kollidieren.“ Für einen entsprechenden Termin während der Unterrichtszeit verwenden Sie bitte ebenfalls anliegendes Formular.
Der Zugang zu unserer Lernplattform ist unter www.dbildungscloud.de zu finden.
Haben Sie schon den Zugang zu unserem Bereich in www.webuntis.com und den Apps “untis mobile” und “untis messenger”? Wenn nicht, dann lassen Sie ihn sich bitte von Ihrem Kind aushändigen. Die Eltern können über den Zugang ihres Kindes alle wichtigen Informationen einsehen:
– In der webuntis mobile app den aktuellen Stundenplan
– In der webuntis messenger app die aktuellen Nachrichten der Lehrkräfte an Ihr Kind und Sie selbst
– In der Internet-Anwendung webuntis (webuntis.com) alle Daten zu Ihrem Kind (Einträge, Noten, Klassenarbeitstermine) inkl. Messenger und aktuellem Stundenplan.
Der Zugang ist für alle drei Applikationen der gleiche.
Freundliche Grüße, verbunden mit den besten Wünschen für eine ruhige Vorweihnachtszeit, und schon jetzt für stressfreie und besinnliche Feiertage, sowie einen guten Start ins kommende Jahr. Bleiben Sie gesund!
gez. M. Brenner und Florian Rupp
Schulleiter kommissarischer stellv. Schulleiter