Folgende Information haben wir von der Stadt Ulm erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 21.02.2021 verfügt, dass Familien ein weiteres Mal bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entlastet werden. Demnach zahlt das Land den Eigenanteil für den Monat April, sofern die Schülermonatskarte für den Monat März abgenommen wird.
Dadurch, dass momentan nur Präsenzunterricht für die Abschlussklassen stattfindet, ist die Abholung der Schülermonatskarten ab dem Monat März für die Schüler*innen der anderen Klassenstufen nicht möglich. Wann und in welcher Form ein Präsenzunterricht für alle Schüler*innen stattfindet, kann momentan nicht vorhergesagt werden.
Aus diesem Grund haben wir folgende Verfahrensweise festgelegt, die nach Abstimmung mit den Geschäftsführenden Schulleitungen und der Abteilung Bildung und Sport der Stadt Ulm an die Eltern kommuniziert werden:
Sollte Präsenzunterricht bis zum 15. März 2021 stattfinden, können die Schüler*innen am ersten Tag ohne gültige Schülermonatskarten in die Schule fahren.
Die Schüler*innen müssen an diesem ersten Schultag die Schülermonatskarten nach der von der Schule vorgegebenen Methode – entweder direkt in den Sekretariaten oder bei den Klassenlehrer*innen – abholen, sofern noch keine Ausgabe erfolgt ist.
Sollte bis zum 15.03.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden, werden wir mit neuen Informationen bzw. weiteren Schritten auf Sie zukommen.
Klicken Sie hier für die DING- Infoseite.
Update vom 25.03.2021:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider steht auch weiterhin nicht fest, ob und wie im weiteren Pandemieverlauf der Präsenzunterricht für die noch im Fernlernunterricht befindlichen Klassenstufen 7 bis 10 stattfinden wird.
Es liegen somit in den Schulsekretariaten noch viele Schülermonatskarten bereit, die nicht abgeholt werden konnten.
Um vor diesem Hintergrund ggf. auch den Schüler/innen der im Fernunterricht verbleibenden Klassenstufen den Erhalt ihrer Fahrkarte für die Monate April bis Juli zu ermöglich, gilt in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund DING nun nachfolgendes Vorgehen (wie auch schon im letzten Monat so gehandhabt):
Sollte die Schülermonatskarte für April und die fortfolgenden Monate gewünscht werden, kann diese auf expliziten Wunsch seitens der Sorgeberechtigten ausnahmsweise auch per Post versendet werden. Die Eltern sind hierüber in geeigneter Weise zu informieren.
Sollte nach den Osterferien auch für die weiteren Klassenstufen Präsenzunterricht erfolgen, dürfen die ggf. hiervon betroffenen Schüler/innen am 1. Schultag nach den Ferien (12.04.2021) ohne gültigen Fahrausweis an die Schule mit den ÖPNV fahren und dort die Schülermonatskarte abholen.
Alle anderen April-Fahrkarten, die von den Sorgeberechtigten bis zum 14.04.2021 nicht abgeholt bzw. angefordert wurden, sind bis zum 16.04.2021 durch das Sekretariat auszubuchen.
Für bereits ausgegebene Schülermonatskarten gelten die normalen Rückgabefristen (sind auf den Schülermonatskarten aufgeführt). Für die Aprilfahrkarte ist dies der 30.03.2021.
Sollte auch nach den Osterferien kein weiterer Präsenzunterricht möglich sein, ist das weitere Vorgehen für noch nicht abgeholte Fahrkartenbögen erneut abzustimmen.
Freundliche Grüße
Stadt Ulm
Abteilung Mobilität
Team Schülerbeförderung